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Driveman City - OWN THE CITY

Erkunde die Stadt mit Deinem neuen E-Scooter. Ob in der Freizeit oder auf dem Weg zur Arbeit, der Driveman City ist ein treuer Begleiter. Mit einem Gewicht von 18,2 kg und den kleinen Rädern, ist der E-Scooter mit Straßenzulassung leicht und wendig. Dann order jetzt Deinen Driveman City!

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  • Straßenzulassung mit Kennzeichenhalter hinten
  • 36 km Maximale Reichweite bei 80 kg Fahrergewicht
  • Nach nur 3,5 Stunden Akku zu 70% geladen
  • Scheibenbremse vorne & hinten
  • 9 Zoll Rad vorne / 8,5 Zoll Rad hinten
  • Farben Orange & Silber
Zur Auswahl

Driveman Country – CITY MEETS ADVENTURE

Erlebe neue Abenteuer, der Driveman Country bringt dich überall hin! Dank großer 10 Zoll Räder fährt sich der zugelassene E-Scooter auch abseits der Straße stabil. Mit einer maximalen Reichweite von 38 km bei 80 kg Fahrergewicht, kannst du auch längere Touren planen. Der Leistungsstarke Motor meistert dabei Steigungen mühelos. Sicher Dir dein nächstes Abenteuer!

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  • Straßenzulassung mit Kennzeichenhalter hinten
  • 38 km Maximale Reichweite bei 80 kg Fahrergewicht
  • Scheibenbremse vorne & hinten
  • 10 Zoll Räder
  • Farben Orange & Silber
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Straßenzugelassene E-Scooter in Deutschland

Seit dem 15. Juni 2019 ist die Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung in Kraft getreten. Doch was bedeutet das? Wo darf ich mit dem E-Scooter fahren? Wie schnell darf ein E-Scooter mit Straßenzulassung sein? Welche weiteren Bestimmungen umfasst die E-Roller Verordnung? Hier gibt es die Antworten!

Wo darf ich mit meinem straßenzugelassenen E-Scooter fahren?

Innerhalb geschlossener Ortschaften darfst du mit dem E-Scooter auf Radwegen oder Radfahrstreifen fahren. Sollten diese nicht vorhanden sein, darfst du mit deinem zugelassenen E-Scooter auf die Fahrbahn ausweichen. Achtung, das Fahren auf Gehwegen ist ausnahmslos verboten, auch wenn du deinen E-Scooter ausschaltest oder Schritttempo fährst! Außerhalb geschlossener Ortschaften darfst du mit dem E-Scooter nur auf Radwegen oder dem Seitenstreifen fahren.

Wie schnell darf ich mit meinem zugelassenen E-Scooter fahren?

Die Höchstgeschwindigkeit eines E-Scooters mit Straßenzulassung darf maximal 20 km/h betragen. Jeder E-Roller, der mehr als 20 km/h fährt, bekommt keine Straßenzulassung.

Ab wieviel Jahren darf ich E-Scooter fahren? Brauche ich einen Führerschein?

Für einen E-Scooter mit Straßenzulassung benötigst du keinen Führerschein. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.

Brauche ich ein Nummernschild für meinen E-Scooter?

Ja, im Straßenverkehr gilt für E-Scooter Versicherungspflicht. Die Versicherungsplakette kannst du für deinen Straßenzugelassenen E-Roller ganz einfach bei einem Kfz-Versicherer anfragen.

Muss ich beim E-Roller Fahren einen Helm tragen?

Auf dem E-Roller besteht keine Helmpflicht. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir dir aber einen Helm zu tragen.

Was muss ich beim Kauf eines E-Scooters beachten?

Jeder E-Scooter muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis haben. Dafür muss der E-Scooter nachfolgende Spezifikationen erfüllen. Alle E-Scooter, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht im Straßenverkehr eingesetzt werden und bekommen keine Zulassung!

Welche technischen Spezifikationen muss ein E-Scooter einhalten, um eine Straßenzulassung zu bekommen?

Neben der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, ist die Dauerleistung auf 500 Watt begrenzt. Das bedeutet, der E-Scooter darf innerhalb von 30 Minuten als maximale durchschnitts Leistung 500 Watt nicht überschreiten. Kurzfristig kann somit die Leistung mehr als 500 Watt betragen. Die Bremsen des E-Scooters müssen separat voneinander bedienbar sein. So kann der E-Roller auch beim Ausfall einer Bremse noch gestoppt werden. Um nicht übersehen zu werden, bekommen E-Scooter nur eine Zulassung, wenn diese einen Scheinwerfer, eine Schlussleuchte, einen Rückstrahler und Reflektoren an der Seite haben. Des Weiteren ist eine hörbare Klingel Pflicht.

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